Die podologische Komplexbehandlung umfasst alle Leistungen der medizinischen Fussbehandlung.
Die medizinische Fußpflege beim Diabetiker darf und sollte nur von Podologen durchgeführt werden!
Bei Therapiebeginn ist ein Eigenanteil der Therapie in Höhe von 10% und die Verordnungsgebühr von 10 Euro zu bezahlen. Falls Sie von der Zuzahlung für Heilmittel befreit sind, reicht die Vorlage des Befreiungsausweises und der Heilmittelverordnung, dann entfällt die Zuzahlung.
Es werden nur korrekt ausgefüllte Heilmittelverordnungen angenommen! Bitte beachten Sie, dass die Verordnung zu Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein darf!